Besetzung von Lehrerstellen an Grund- und Mittelschulen

Regierungsbezirksübergreifende Stellenausschreibung von Lehrerstellen an Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2023/2024 für Einstellungsbewerberinnen und -bewerber 2023

Die Regierungen von Oberfranken, Niederbayern, Mittelfranken, Schwaben und der Oberpfalz schreiben folgende von den Schulleitungen vorgeschlagenen Stellen an Grund- und Mittelschulen für Interessentinnen und Interessenten aus dem Bereich der Prüfungsabsolventinnen und -absolventen, Freien Bewerbung und abgeschlossener Zweitqualifikation aus:

Die Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte, die zum kommenden Schuljahr in Bayern eingestellt und im Schuljahr 2023/2024 unterrichten werden. Ausgeschlossen sind somit Lehrkräfte, die sich in Elternzeit befinden, beurlaubte Lehrkräfte sowie Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag oder Lehrkräfte, die keinen Impfnachweis im Sinne des Masernschutzimpfgesetzes erbringen können (vgl. KMS Az. III.5-BP7020.0/35/1).

  1. Interessierte Lehrkräfte richten ihre Bewerbung ausschließlich per E-Mail auf dem Formblatt "Bewerbung auf eine ausgeschriebene Lehrerstelle im Direktbesetzungsverfahren" gemäß der Ausschreibung mit allen erforderlichen Angaben an die für die Ausschreibung zuständige Regierung.
  2. Die Regierung übergibt die eingegangenen Bewerbungen an die für die zu besetzende Stelle zuständige Schulleitung. Diese erarbeitet einen Besetzungsvorschlag. Wesentliches Kriterium einer Reihung ist die bestmögliche Abdeckung des in der Stellenausschreibung definierten Anforderungsprofils. Der Schulleitung wird empfohlen, mit den Bewerberinnen bzw. Bewerbern Kontakt aufzunehmen und sich im Gespräch ein abschließendes Bild zu machen. Bei im Wesentlichen gleicher Eignung haben Lehrkräfte, die eine Schwerbehinderung vorweisen oder ihre Bewerbung mit Familienzusammenführung begründen, Vorrang.
  3. Die Schulleitung legt der für die Ausschreibung der Stelle zuständigen Regierung über das zuständige Staatliche Schulamt einen gereihten und entsprechend begründeten Besetzungsvorschlag in Tabellenform vor. Liegen erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag vor, ist mit der Schulleitung Rücksprache zu nehmen.
    Vor der Entscheidung durch die ausschreibende Regierung ist das Einvernehmen mit der abgebenden Regierung herzustellen.

Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der aktuellen Klassenbildungssituation.

Bewerbungen, die nach dem unten genannten Termin an der Regierung eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Mit der Bewerbung verbunden ist im Falle eines Vorstellungsgesprächs eine Dienstreisegenehmigung.