Sachgebiet Z4 - Prozessvertretung

Aufgaben

Prozessvertretung des Freistaates Bayern in verwaltungsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz, insbesondere vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth

Hierbei ist das Sachgebiet Z4 – Prozessvertretung der Regierung von Oberfranken zuständig, wenn (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) die Klage oder der Antrag gegen den Freistaat Bayern gerichtet ist und

  • in dem behördlichen Verfahren, das Anlass zu der Klage oder dem sonstigen Antrag zu Gericht gegeben hat, die Regierung von Oberfranken (als sogenannte "Ausgangsbehörde") gehandelt oder eine von ihr begehrte Handlung unterlassen hat oder die Regierung von Oberfranken (als sogenannte "Widerspruchsbehörde") über einen Widerspruch entschieden hat und dieser alleiniger Gegenstand der Klage oder des Antrags ist,
  • eine andere Ausgangsbehörde fehlt oder nicht zu ermitteln ist oder
  • eine andere Behörde des Freistaates Bayern Ausgangsbehörde ist und diese die Prozessvertretung auf die Regierung von Oberfranken übertragen hat.

Die Vertretung des Freistaates Bayern durch die Regierung von Oberfranken vor den Sozialgerichten wird vom Sachgebiet 13 (Soziales und Jugend) wahrgenommen.

Vertreter des öffentlichen Interesses vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth

Als Vertreter des öffentlichen Interesses (VöI) beteiligt sich die Regierung von Oberfranken grundsätzlich nur in Verfahren, die sich nicht gegen den Freistaat Bayern, sondern z.B. gegen Gemeinden richten. Der VöI legt sein besonderes Augenmerk auf Belange des Gemeinwohls.

Diese Aufgabe ist grundsätzlich beschränkt auf Rechtsgebiete und Verfahren, in denen ihre Wahrnehmung von besonderem öffentlichen Interesse ist.

Die Landesanwaltschaft Bayern

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht wird der Freistaat Bayern in der Regel von der Landesanwaltschaft Bayern mit Sitz in München vertreten; sie tritt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch als VöI auf.

Entscheidungssammlung

Entscheidungssammlung der Landesanwaltschaft Bayern