Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung
Bildende Künstler können für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten.
Zweck und Gegenstand
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der bildenden Künstlerinnen und Künstler stellt der Freistaat Bayern Mittel für ein Atelierförderprogramm bereit.
Im Jahre 1997 wurde das Bayerische Atelierförderprogramm eingeführt. Es sieht vor, dass bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler (ohne Altersbegrenzung), deren Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet, für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss von 230 Euro zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten können, wenn sie von einer Sachverständigenkommission aufgrund ihrer künstlerischen Leistungen für diese Förderung ausgewählt worden sind.
Der Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt. Eine Bewilligung ist maximal für zwei Förderzeiträume möglich und setzt jeweils eine erfolgreiche erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten
Ansprechpartner
Hartmann, Petra
Telefon +49 (0)921 604-1248
Fax +49 (0)921 604-41248
E-Mail petra.hartmann@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Eine Bewerbung für den Förderzeitraum 2023/2024 war nur bis zum 29.07.2022 möglich.
Sobald bekannt informieren wir hier über die nächsten Förderzeiträume und Auswahltermine.