Sachgebiet 22 - Energiewirtschaft, Preisprüfung, Gewerbe und Beschäftigung
Das Sachgebiet 22 – Energiewirtschaft, Preisprüfung, Gewerbe und Beschäftigung ist als Preisüberwachungsstelle zuständig für die Überwachung der Preise bei öffentlichen Aufträgen und führt in Amtshilfe Kostenprüfungen für Staats- und Bundesministerien durch.
Dem Sachgebiet obliegt zudem die Regulierung der Energieversorgungsnetze, d.h. es unterstützt die Regulierungskammer des Freistaates Bayern im Rahmen eines organisationsrechtlichen Mandates.
Weiterhin befasst sich das Sachgebiet mit dem Gewerberecht und fungiert somit unmittelbar als Fachstelle unter anderem für Gaststättenrecht, Gewerbe- und Handwerksordnung, Preisangabenverordnung, Prostituiertenschutzgesetz, Ladenschlussgesetz sowie Kaminkehrerwesen. Damit einher gehen auch die Kehrbezirksausschreibungen.
Weiter werden Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sowie Anzeigeverfahren für Gas- und Stromleitungen nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz durchgeführt.
Die Koordinierung und Abwicklung arbeitsrechtlicher Fördermaßnahmen auf Regionalebene (insbesondere Arbeitsmarktfonds – AMF), die förderrechtliche Begleitung der Regionalinitiativen sowie die bayernweite Förderung der Implementierung von ISMS bei Kommunen fallen unter den Zuständigkeitsbereich des Sachgebiets 22.
Das Sachgebiet erteilt darüber hinaus Bescheinigungen für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 a, bb UStG.
- Breitenbach, Tiffany
Telefon +49 (0)921 604-1983
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailisms-kommune@reg-ofr.bayern.de - Meister, Luisa
Telefon +49 (0)921 604-1500
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailisms-kommune@reg-ofr.bayern.de - Meister, Luisa
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E-Mailkaminkehrerwesen@reg-ofr.bayern.de - Naumann, Annette
Umsatzsteuerbefreiung für Träger der praktischen Ausbildung zum/-r Pflegefachmann/-frau nach dem Pflegeberufegesetz
Telefon +49 (0)921 604-1242
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E-Mailannette.naumann@reg-ofr.bayern.de - Naumann, Annette
Telefon +49 (0)921 604-1242
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E-Mailannette.naumann@reg-ofr.bayern.de - Rodenkirchen, Carla
Telefon +49 (0)921 604-1622
Fax +49 (0)921 604-41258
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Telefon +49 (0)921 604-1490
Fax +49 (0)921 604-41490
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Telefon +49 (0)921 604-1368
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailchristoph.schneider@reg-ofr.bayern.de - Schröppel, Heike
Telefon +49 (0)921 604-1705
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailheike.schroeppel@reg-ofr.bayern.de - Schörner, Rüdiger
Telefon +49 (0)921 604-1344
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E-Mailruediger.schoerner@reg-ofr.bayern.de - Schörner, Rüdiger
Telefon +49 (0)921 604-1344
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailisms-kommune@reg-ofr.bayern.de - Sporrer, Carsten
Telefon +49 (0)921 604-1848
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailcarsten.sporrer@reg-ofr.bayern.de - Stadler, Anja - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)921 604-1688
Fax +49 (0)921 604-41688
E-Mailanja.stadler@reg-ofr.bayern.de - Zingler, Stephan
Telefon +49 (0)921 604-1529
Fax +49 (0)921 604-41529
E-Mailstephan.zingler@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Oberfranken Dienstgebäude Wittelsbacherring
- A
- Arbeitsmarktfonds; Beantragung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung
- Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter; Beantragung einer Förderung
Weiterführende Informationen
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In Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der sogenannten Beschleunigungsrichtlinien zum EU-Binnenmarkt wurde mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom Juli 2005 den Regulierungsbehörden unter anderem die Aufgabe übertragen, die Entgelte für den Netzzugang bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Strom und Gas (Netzentgelte) zu regulieren.
Beschreibung
Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.
Die Aufgaben der Regulierungbehörde nehmen die Bundesnetzagentur sowie die Landesregulierungsbehörden wahr. Zuständig sind die Landesregulierungsbehörden dabei für alle Energieversorgungsunternehmen mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden, deren Netze nicht über die jeweilige Landesgrenze hinausreichen.
Die Regierung von Oberfranken ist im Hinblick auf die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde nach § 54 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) unterstützende Behörde der Regulierungskammer des Freistaates Bayern und wird für diese im Rahmen eines organisationsrechtlichen Mandates tätig. Die Unterstützungsleistungen erstrecken sich insbesondere auf die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeiten bei den zu regulierenden Netzbetreibern und die Vorbereitungen der durch die Regulierungskammer zu treffenden Entscheidungen.
Eine Überprüfung der Endkundenpreise fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Regulierungsbehörden. Einwände gegen überhöhte Entgelte für Endverbraucher werden weiterhin von den jeweiligen Landeskartellbehörden oder den Zivilgerichten geprüft. Dem Bundeskartellamt obliegt die Überprüfung, soweit es sich um die Energiepreise von bundesweit tätigen Energieversorgern handelt.
Für Sie zuständig
Jürgen Männlein
Sachgebiet 22
Tel: 0921/604-1313
Fax: 0921/604-41258
Jürgen MännleinRechtsgrundlagen
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
- Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
- Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
- Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
- Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
- Stromsteuergesetz (StromStG)
- Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Weiterführende Linkswww.bayerische-landesregulierungsbehoerde.de
BayernPortal: Unterstützungsleistungen gegenüber der Regulierungskammer des Freistaates Bayern