DigitalPakt Schule; Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
Zielsetzung des Programms ist die Förderung schulischer Maßnahmen zur Umsetzung der schuleigenen Medienkonzepte. Das Programm setzt den Fokus hierbei auf digitale Schulgebäudevernetzung, vollständige WLAN-Ausleuchtung der Unterrichtsräume, sowie auf Anzeige- und Interaktionsgeräte.
Zweck
Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.
Gegenstand
Die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen werden bei der Schaffung optimaler Bedingungen für digitales Lernen und Lehren unterstützt. Mit den bewilligten Mitteln können die Schulträger die digitale Vernetzung (auch WLAN-Infrastruktur) in den Schulgebäuden und auf dem Schulgebäude aufbauen bzw. verbessern, die digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen) aufbauen bzw. weiterentwickeln sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Dokumentenkameras, Beamer), digitale Arbeitsgeräte (z. B. Arbeitsplatzrechner , Diagnose- und Messgeräte) und schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) beschaffen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern sein (Schulaufwandsträger).
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind
- Ausgaben für IT-Ausstattung,
- Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,
- bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und
- investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung.
Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule ist je Schulaufwandsträger festgelegt (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung
Ansprechpartner
Kretzschmar, Katharina - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1612
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail katharina.kretzschmar@reg-ofr.bayern.de
Landgraf, Brigitte - Sachbearbeiterin
Telefon +49 (0)921 604-1692
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail brigitte.landgraf@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258 - Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 41 - Förderschulen
Ansprechpartner
Bordfeldt, Thomas
Telefon +49 (0)921 604-1372
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail thomas.bordfeldt@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Glasenappweg 1
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258 - Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen - gewerblich / Innere Organisation
Ansprechpartner
Preisenhammer, Reiner
Zimmer S 007
Telefon +49 (0)921 604-1741
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail reiner.preisenhammer@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Glasenappweg 2
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Um Fördermittel für eine Schule zu erhalten, war ein schuleigenes Medienkonzept zu entwickeln. Außerdem muss die Schule im Rahmen der aktuellen Umfrage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) den Ist-Stand ihrer IT-Ausstattung angegeben haben.
Der Förderantrag ist vom jeweiligen Schulaufwandsträger ausschließlich elektronisch unter Verwendung der zentral bereitgestellten Antragsmappe unter digitalpakt@stmuk.bayern.de beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus und zugleich bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Die zuständige Regierung bewilligt die Zuwendung durch Zuwendungsbescheid.
In den Richtlinien ist eine generelle Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab dem 17.05.2019 erteilt worden. Für einen Antrag ist (ausschließlich) die ausgefüllte elektronische Antragsmappe (Excel-Arbeitsmappe) per E-Mail beim StMUK sowie der zuständigen Regierung einzureichen.
Die Antragsfrist endet gemäß aktueller Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR) am 30.06.2022. Der Bewilligungszeitraum endet am 16.05.2024.
- Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Oktober 2021, Az. I.7-BS4400.27/330/24