Sachgebiet 51 - Naturschutz
Das Sachgebiet 51 – Naturschutz ist Teil der bayerischen Naturschutzverwaltung mit der Obersten Naturschutzbehörde am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, den Höheren Naturschutzbehörden der Regierungen und den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Grundlage ist der Vollzug der Naturschutzgesetze sowie der entsprechenden Bestimmungen.
Das Sachgebiet Naturschutz nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr, um die Vielfalt der Arten und Lebensräume sowie die Erholungsqualität der Landschaft zu erhalten und weiter zu entwickeln. Als höhere Naturschutzbehörde erstellt das Sachgebiet Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte und koordiniert und unterstützt Naturschutzprojekte zum Schutz von Flächen und Bestandteilen der Natur einschließlich der Gebiete des Europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000. Es verfasst fachliche Stellungnahmen und wirkt bei Raumordnungs-, Flurbereinigungs-, Bauleitplan- und sonstigen Verfahren und Maßnahmen mit Auswirkung auf Natur und Landschaft einschließlich landschaftspflegerischer Begleitpläne mit.
Das Sachgebiet initiiert und organisiert Biodiversitätsprojekte zum Schutz bedrohter Arten und unterstützt die Landratsämter, Städte und Gemeinden bei allen Fragen rund um den Naturschutz.
- Grauvogl, Michael - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)921 604-1478
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailmichael.grauvogl@reg-ofr.bayern.de - NATURA 2000
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailnatura2000@reg-ofr.bayern.de - Ulmer, Alexander
Telefon +49 (0)921 604-1430
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailalexander.ulmer@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Oberfranken Dienstgebäude Luitpoldplatz
Weiterführende Informationen
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Landschaftsbildbewertung in Oberfranken
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vermieden und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Ist dies nicht möglich und überwiegen die Eingriffsbelange die Naturschutzbelange, ist Ersatz in Geld zu leisten.
Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) konkretisiert diese bundesgesetzlichen Regelungen und stellt eine bayernweit einheitliche Anwendungspraxis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sicher.
Eingriffe in Natur und Landschaft (z.B. Hochspannungsfreileitungen, Funkmasten etc.) werden in Bayern anhand der BayKompV beurteilt, bzw. die hierfür erforderlichen Ersatzgeld-Zahlungen danach berechnet. Die BayKompV nimmt Bezug auf eine vierstufige Landschaftsbildbewertung:
Landschaften mit
- geringer Bedeutung für das Landschaftsbild
- mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild
- hoher Bedeutung für das Landschaftsbild
- sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild
Die höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken hat in einer Karte die wesentlichen landschaftlichen Höhepunkte und Dominanten in Oberfranken dargestellt.
Die Karte wurde vor allem aus der visuell deutlich wahrnehmbaren Oberflächengestalt (dem Landschaftsrelief) entwickelt (visuelle Leitstrukturen und Einzelelemente mit hoher Fern- bzw. Identitätswirkung). Subjektive Bewertungen (schön/nicht so schön) sollten möglichst zurücktreten. Die Karte bildet zugleich besonders empflindliche Bereiche im Regierungsbezirk ab und wird seit März 2012 zur Berechnung der Ersatzgelder bei Windkraftanlagen und Höchstspannungsleitungen verwendet.
Landschaftsbildbewertung für Oberfranken – Detailkarte
Weiterführende Informationen
StMUV: Bayerische Kompensationsverordnung
LfU: Bayerische Kompensationsverordnung – BayKompV