Corona-Soforthilfen: Erinnerungsschreiben

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Service-Hotline des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

Telefon: 089/57907066

E-Mail: (unter Angabe der MVO-Nummer)

Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es hier: Soforthilfe Corona

Unternehmen und Selbständige aus Bayern, denen im Frühjahr 2020 eine Corona-Soforthilfe bewilligt wurde, erhalten ab Ende November 2022 ein Erinnerungsschreiben.

Worum geht es in dem Schreiben?

Konkret geht es um Corona-Soforthilfe, die im Zeitraum von März bis Mai 2020 beantragt wurde.

Der Bund und der Freistaat Bayern zahlten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro aus, um Liquiditätsengpässe auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern. Unternehmen und Selbständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihr Liquiditätsengpass in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten sein würde.

Jetzt gilt es zu prüfen, ob die damalige Prognose tatsächlich so eingetreten ist. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Abschluss des Verfahrens.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Das per Brief und E-Mail versendete Erinnerungsschreiben enthält Informationen sowie einen Link / QR-Code zu einer Online-Plattform, über die sich die Abwicklung der erhaltenen Soforthilfen einfach und schnell abschließen lässt. Über die Online-Plattform werden außerdem mögliche oder anteilige Rückzahlungen registriert, falls 2020 zu viel Corona-Soforthilfe ausbezahlt wurde.

Weitere Informationen inklusive einer Online-Berechnungshilfe veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter dem Motto "Einfach einreichen und abhaken" auf www.soforthilfecorona.bayern.

Die Frist für Rückmeldung und Rückzahlung ist der 30. Juni 2023.