
Naturschutzgebietsverordnungen einsehbar
Ab sofort sind die Verordnungen einschließlich Karten für die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Oberfranken verfügbar. Diese Naturschutzgebiete tragen zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen für verschiedene Tier- und Pflanzenarten bei.
In den Naturschutzgebieten sind Zerstörungen, Veränderungen oder Beeinträchtigungen untersagt, um den Schutz der Natur zu gewährleisten.
Nutzungen sind jedoch zulässig und oft erwünscht, sofern sie mit den Schutzzielen in Einklang stehen. Es ist zu beachten, dass in allen Naturschutzgebieten das Verlassen der ausgewiesenen Wege nicht gestattet ist.