PM 008/21

15.02.2021

Regierung von Oberfranken förderte im Jahr 2020 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit knapp 5 Millionen Euro

Die Regierung von Oberfranken hat im Jahr 2020 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Projekte der Umweltbildung und Biodiversität sowie die Betreuung und den Ausbau des Wander-wegenetzes mit knapp 5 Millionen Euro gefördert.

Im Einzelnen wurden rund 2.900.000 Euro für Maßnahmen in der Landschaftspflege und 360.000 Euro an die Naturparke ausgezahlt. Für die Naturparke wurden weiterhin sog. Ranger-Pauschalen für insgesamt 13 Naturpark-Ranger in Höhe von ca. 785.000 Euro verausgabt. 220.000 Euro flossen in Projekte der Biodiversität, 200.000 Euro erhielt der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. und seine 14 Mitgliedsvereine. Das zu betreuende Wanderwegenetz umfasst rund 44.000 Kilometer. Die neun anerkannten Umweltstationen sowie weitere Umweltbildungseinrichtungen in Oberfranken erhielten eine Förderung in Höhe von insgesamt 510.000 Euro. Alle genannten Mittel wurden vom Bayerischen Landtag bereitgestellt.

Im Rahmen des Landschaftspflege- und Naturparkprogrammes wurden Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten schwerpunktmäßig in Natura 2000 Gebieten, in Naturschutzgebieten, in Naturparken und in anderen schutzwürdigen Biotopen durchgeführt. Dazu zählen z.B. die Freilegung von Wacholderheiden und Felsen, die Pflege von Grünland, die Sanierung von Fledermausquartieren, der Bau von Amphibiendurchgängen, die Kleingewässeranlage und Maßnahmen zur Besucherlenkung und Information in Schutzgebieten.

Die Regierung von Oberfranken unterstützte im Jahr 2020 somit insgesamt 400 Projekte in der Region.

Die Richtlinien der Landschaftspflege- und Naturparkförderung wurden zum 01.01.2020 überarbeitet. Neu hinzugekommen sind bei den förderfähigen Maßnahmen insbesondere die Anlage, Pflege und der Erhalt von Streuobstwiesen sowie Maßnahmen auf Moorstandorten. Weiterhin besteht nun die Möglichkeit der Förderung von Pilotprojekten mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren.