PM 086/21

09.11.2021

Ostbayernring: Regierung von Oberfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau des Ostbayernrings im Abschnitt Redwitz bis Mechlenreuth

Die Regierung von Oberfranken hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der 380-kV-Höchstpannungsleitung für Drehstromübertragung zwischen dem Umspannwerk Redwitz und dem Umspannwerk Mechlenreuth (Leitungsnummer B159) als Ersatz für die bestehende 380/220-kV-Höchstspannungsleitung einschließlich deren Rückbau (Leitungsnummer B112) erlassen. Vorhabenträgerin ist die (zuständige) Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH. Der Beschluss umfasst auch die Anpassungen der mitgeführten 110-kV-Stromkreise und deren Anschlüsse an andere 110-kV-Leitungen sowie an die 110-kV-Umspannwerke der Bayernwerk Netz GmbH.

Ersatzneubau Ostbayernring

Das planfestgestellte Leitungsbauvorhaben ist Teil des Ersatzneubaus der 380/110-kV-Höchststpannungsleitung zwischen Redwitz a.d.Rodach und Schwandorf, welche auch als "Ostbayernring" bezeichnet wird. Der Ostbayernring ist eine rund 185 Kilometer lange bereits bestehende Stromtrasse, die von Redwitz a.d.Rodach in Oberfranken über Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in der Oberpfalz führt. Die Leitung ist seit Anfang/Mitte der 1970er Jahre in Betrieb. Zur Erhöhung der Transportkapazitäten des Ostbayernrings ist ein Ersatzneubau erforderlich, um die bestehenden 380/220-kV-Systeme auf zwei 380-kV-Systeme auszubauen.

Trassenverlauf

Die Trasse des etwa 51 Kilometer langen, nun planfestgestellten Abschnitts erstreckt sich vom Umspannwerk Redwitz bis zum Umspannwerk Mechlenreuth und führt durch die Gebiete des Marktes Marktzeuln, der Gemeinde Redwitz a.d.Rodach, der Stadt Burgkunstadt, der Märkte Küps und Mainleus, der Städte Kulmbach und Stadtsteinach, der Gemeinde Guttenberg, der Märkte Grafengehaig und Marktleugast, der Gemeinde Weißdorf sowie der Stadt Münchberg. Das Gebiet der Stadt Helmbrechts sowie der Gemeinde Untersteinach wird durch bauliche Maßnahmen berührt. Es sind die vier Landkreise Lichtenfels, Kronach, Kulmbach und Hof betroffen.

Im planfestgestellten Abschnitt werden insgesamt 130 Masten mit einer Höhe von 47 bis 98 Meter neu errichtet. 124 Masten sind der Hauptleitung zuzuordnen, sechs Masten werden darüber hinaus errichtet, um die 110-kV-Systeme in die Bestandsleitungen oder Umspannwerke einzubinden. 27 Masten werden im Landkreis Lichtenfels, fünf im Landkreis Kronach, 62 im Landkreis Kulmbach und 36 im Landkreis Hof neu errichtet. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung werden insgesamt 111 Masten (107 Masten der Bestandsleitung des Ostbayernrings und vier Masten der 110-kV-Zuleitungen) zurückgebaut.

Planfeststellungsverfahren

Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Oberfranken die Stellungnahmen von Behörden und Kommunen, Vereinigungen, anderen Versorgungsträgern und privaten Einwenderinnen und Einwendern geprüft und soweit möglich berücksichtigt.

Nach einer umfangreichen Prüfung der für den Leitungsbau maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und der betroffenen öffentlichen und privaten Belange kam die Regierung von Oberfranken zu dem Ergebnis, dass das Leitungsbauvorhaben planfestzustellen ist. Der Planfeststellungsbeschluss enthält eine Vielzahl von Nebenbestimmungen, die sich zum Beispiel auf den Natur- und Artenschutz, den Immissionsschutz, Belange der Land- und Forstwirtschaft und des Gewässer- und Bodenschutzes beziehen. Geregelt wurden auch Einzelheiten bei der Kreuzung von Verkehrswegen, zu beachtende Maßnahmen bei Kreuzungen mit anderen Leitungen und Versorgungseinrichtungen sowie die Bauausführung und die Inanspruchnahme privater Grundstücke.

Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss wird den rund 300 Einwenderinnen und Einwendern zugestellt. Zudem wird er mit den festgestellten Unterlagen in den betroffenen Städten und Gemeinden nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zwei Wochen lang zur Einsicht ausgelegt. Der Planfeststellungsbeschluss ist ferner in Kürze auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/obrc abrufbar.