PM 006/24

01.03.2024

Einladung an die Medien: 19 Landwirtinnen und Landwirte aus Oberfranken erhalten ihre Meisterbriefe

Die Regierung von Oberfranken übergibt 19 Meisterbriefe an junge Landwirtinnen und Landwirte aus den Landkreisen Bamberg, Forchheim, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Wunsiedel und der Stadt Bayreuth.

Die Übergabe findet im Rahmen eines Festaktes statt am

Freitag, den 08. März 2024, um 10:00 Uhr
im Evangelischen Zentrum Bayreuth,
Richard-Wagner-Straße 24, 95444 Bayreuth.

Folgender Ablauf ist geplant:

Begrüßung Regierungspräsident von Oberfranken Florian Luderschmid
Festvortrag "Klimawandel – Herausforderungen und Lösungen für die Landwirtschaft" Stephan Sedlmayer, Präsident Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Grußworte  

Übergabe der Meisterbriefe

Matthias Roder, Meisterprüfungsausschuss

Übergabe des Meisterpreises

Dr. Michael Karrer, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Aufnahme in den Verband der Landwirtschaftsmeister

Nikolaus Gschwendtner und Rudi Steuer, Verband Landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder in Bayern

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Medienvertreter sind hierzu herzlich eingeladen. Wir bitten um Anmeldung an presse@reg-ofr.bayern.de.

Hintergrund zur Meisterfortbildung

Die Absolventinnen und Absolventen haben mit der Meisterqualifizierung die höchste Stufe der Fortbildung im praktischen Bereich erreicht. Sie sind damit bestens gerüstet, den eigenen Betrieb zu bewirtschaften oder als Führungskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen tätig zu werden.

Nach einem Jahr praktischer Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb besuchen die Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer für drei Semester die Landwirtschaftsschule. Anschließend bereiten sie sich während eines weiteren Jahres mit berufsbegleitenden Lehrgängen und Prüfungen auf die Abschlussprüfung zum/zur Landwirtschaftsmeister/-in vor.

Inhalte der Meisterprüfung sind unter anderem der Vergleich und die Bewertung von Produktionsverfahren bei der pflanzlichen oder tierischen Erzeugung anhand eines 12-monatigen praktischen Arbeitsprojekts, die Analyse und Beurteilung eines fremden Betriebes sowie eine praktische Arbeitsunterweisung.