Rahmenbetriebsplan für die Erweiterung des Tagebaus "Bad Königshofen-Nord" zur Fortsetzung der Gewinnung von Calciumsulfat

Gegenstand des Verfahrens

Die Firma Knauf Gips KG (kurz Fa. Knauf), Betriebskreis Rohsteingewinnung Franken, Markt Willanzheim, betreibt auf der Grundlage bergrechtlich zugelassener Betriebspläne im Bereich der Stadt Bad Königshofen i.Grabfeld im Landkreis Rhön-Grabfeld den Tagebau "Bad Königshofen-Nord" mit den Abbaufeldern West und Ost, zur Gewinnung von Calciumsulfat.

Zur Sicherung ihrer Rohstoffversorgung beabsichtigt die Fa. Knauf die Gewinnungstätigkeiten im dortigen Bereich fortzuführen.

Der Betrieb des Unternehmers untersteht gemäß § 3 BBergG vom 13.08.1980 (BGBl. I S. 1310), letztmalig geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1760), i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung- BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl. S. 651) der Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern -.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG – vom 13.08.1980 (BGBI I S. 1310), letztmalig geändert mit Verordnung vom 14.06.2021 (BGBI 1 S. 1760), i. V. m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - vom 13.07.1990 (BGBI I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 08.11.2019 (BGBI I S. 1581), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäߧ 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe dd.) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Zu Projektbeginn war die Erweiterung des Tagebaus innerhalb eines sog. NATURA 2000-Gebietes angedacht, wodurch für das Vorhaben nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG, ein  Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen gewesen wäre. Auf Veranlassung der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern erfolgte daher am 25.10.2017 ein Scoping-Termin zur Diskussion und Festlegung der für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen.

Im Laufe der weiteren Planungen wurde auf den Abbau innerhalb des NATURA 2000 Gebietes verzichtet, so dass sich die rechtlichen Planungsanforderungen gegenüber den Ergebnissen des Scopingtermins reduziert haben.

Das Abbauverfahren ist in neun Abbauphasen unterteilt. Insgesamt umfasst die reine Abbaufläche für den Tagebaubetrieb rund 22 ha, wobei die temporär sich im Abbau befindende Fläche zwischen 1 ha und 2 ha betragen wird. Die gesamte gewinnbare Mineralmenge ergibt 2.100.000 t, die je nach Konjunktur in einem Abbauzeitraum von ca. 25 Jahren gewonnen werden soll. Jährlich werden also bis zu 100.000 t Gestein gewonnen.

Ausgehend von der ursprünglichen Nutzung wird der überwiegende Teil des Abbaugebietes für die Landwirtschaft wiederhergestellt. Aufgrund des entstandenen Massendefizites durch den Kalziumsulfatabbau erfolgt, angepasst an das Höhenniveau und die Morphologie des bestehenden Geländes und in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden geeigneten Fremdmaterials, eine Angleichung der rekultivierten Oberfläche an das Ursprungsniveau.

Das Vorhabengebiet liegt in der Region Main-Rhön (Region 3). Das betreffende Gebiet ist in dem aktuell geltenden Regionalplan teilweise als Vorranggebiet für Bodenschätze (Gewinnung von Gips/Anhydrit) eingestuft (Gl1 Nördlich Bad Königshofen). Der Regionalplan von 1988 weist eine deutlich größere Fläche als Vorranggebiet für Bodenschätze nördlich von Bad Königshofen aus, auf dem der bestehende Abbau sowie die beginnenden Planungen zur vorliegenden Erweiterung basieren.

Durch die Regierung von Unterfranken wird die ausgewiesene Vorrangfläche aus regionalplanerischer/raumordnerischer Sicht als unproblematisch beurteilt. Durch die Ausweisung im Regionalplan hat eine Abwägung bereits stattgefunden.

Die geplante Rekultivierung und Nachnutzung des Geländes muss sich an den dafür allgemein einschlägigen landes- und regionalplanerischen Vorgaben ausrichten. In dem vorliegenden Vorranggebiet GI 1 soll laut Regionalplan schwerpunktmäßig als Nachfolgenutzung die „Biotopentwicklung und Erholung in den Vorranggebieten" angestrebt werden. Abbaugebiete  sollen auf Grundlage eines vorausschauenden Landschafts- bzw. Gestaltungsplanes Zug um Zug mit dem Abbaufortschritt einer Folgefunktion zugeführt und wieder in die Landschaft eingebunden werden. Mit einer abschnittweisen Rekultivierung kann erreicht werden, dass die Inanspruchnahme von Flächen sowohl auf den abbautechnisch notwendigen Umfang als auch auf das zeitlich notwendige Maß begrenzt bleibt.

Als landschaftliches Leitbild wird für die Keuperlandschaft im Regionalplan die „Erhöhung der Strukturvielfalt in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten und Reduzierung ressourcengefährdender Nutzungen" angestrebt.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. Bedingt durch die derzeitige COVID-19-Pandemie besteht u.U. die Notwendigkeit, den Erörterungstermin auf andere Weise (z.B. per Online-Konsultation) durchzuführen.

Die Planunterlagen liegen in der Stadt Bad Königshofen nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

(Stand: 10.03.2023)

Bekanntmachung

Antragsunterlagen

1 Rahmenbetriebsplan

Anlagen zum Rahmenbetriebsplan

2 Anhang/Fachbeiträge

3 Allgemeine Zusammenfassung