Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern

Bergbehörden

Die Bergbehörden im Freistaat Bayern sind das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie als oberste Bergbehörde sowie die beiden bei den Regierungen von Oberfranken und Oberbayern eingegliederten Bergämter, das Bergamt Nordbayern und das Bergamt Südbayern als untere Bergbehörden.

Örtlicher Zuständigkeitsbereich

Das Bergamt Nordbayern ist örtlich zuständig für die vier Regierungsbezirke Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken und die Oberpfalz. Es versteht sich als Servicebehörde für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen auf den Gebieten Rohstoffversorgung, Sicherheit (Arbeitsschutz) und Umweltschutz.

Karte mit eingezeichneten örtlichen Zuständigkeitsbereichen der Bergämter in Bayern
© Frank Rothe, Regierung von Oberfranken

Sachlicher Zuständigkeitsbereich

In den dem Bundesberggesetz unterliegenden Betrieben hat das Bergamt Nordbayern Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben beim Vollzug der bergrechtlichen, arbeitssicherheitsrechtlichen (gewerberechtlichen), bahnrechtlichen und umweltschutzrechtlichen Vorschriften. Insgesamt werden vom Bergamt Nordbayern um die 500 bergbauliche Betriebe überwacht, das Schwergewicht der bergamtlichen Tätigkeit liegt hierbei bei den Gewinnungs- und Aufbereitungsbetrieben.

Bei der Herstellung von unter Tage errichteten Hohlräumen durch gewerbliche Unternehmen (Verkehrstunnel, Stollen für Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen)  vollzieht das Bergamt gewerberechtliche Vorschriften.

Als Träger öffentlicher Belange wirkt es beim Vollzug staatlicher und gemeindlicher Planungsangelegenheiten mit und achtet hier besonders auf die Sicherung der Rohstoffversorgung. Die Produktion bergbaulicher Rohstoffe liegt im Bergamtsbezirk Nordbayern in einer Größenordnung von etwa 15 Millionen Tonnen.

Im Einzelnen berät, prüft, genehmigt und überwacht das Bergamt Nordbayern die bergbaulichen Aktivitäten von der Aufsuchung über die Gewinnung und Aufbereitung der Bodenschätze bis zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau beanspruchten Flächen.

Es erteilt im Rahmen seiner Zuständigkeit Gestattungen und überwacht den Vollzug nach Bergrecht, Arbeitsschutzrecht, Bahnrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Sprengstoffrecht sowie Chemikalienrecht.

Daneben überwacht es die Arbeits- und Gerätesicherheit und den Gesundheitsschutz und untersucht betriebsbedingte Unfälle. Bei der Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in den Bergbaubetrieben werden die technischen Mitarbeiter des Bergamtes Nordbayern als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft tätig.

Nachdem die Bergaufsicht geendet hat, obliegt es dem Bergamt als Sicherheitsbehörde, für die Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen des alten unterirdischen Bergbaus zu sorgen.

Informationen zu Planverfahren und -feststellungen finden Sie in der Rubrik Planfeststellungen, Planverfahren.