Sachgebiet 41 - Förderschulen

Das Sachgebiet 41 – Förderschulen ist zuständig für die Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen Förderschulen und der Schulen für Kranke sowie beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung privater Förderschulen und Schulen für Kranke einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen, Förderberufsschulen und weiterführenden Schulen für Behinderte (mit Sachgebiet 44). Zudem ist das Sachgebiet zuständig für die Berechnung des Lehrerbedarfs zur Unterrichtsversorgung und den fachlichen Personaleinsatz, für die Aus- und Fortbildung des Lehrpersonals einschließlich der Lehramtsprüfungen und für fachliche Aufgaben wie die Mitwirkung bei Feststellungsverfahren des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Mitwirkung bei schwierigen Schullaufbahnentscheidungen sowie die Genehmigung des Kostenersatzes für die privaten Schulträger. Auch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Wahlen im Rahmen der überregionalen Schülermitverantwortung obliegt dem Sachgebiet 41.