Suchtprävention und Suchthilfe; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe.
Zweck
Mit den Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte im Bereich Suchtprävention und Suchthilfe sollen Suchtgefahren vorgebeugt und bereits bestehende Gefährdungen oder Beeinträchtigungen von Gesundheit und Lebensqualität gemildert werden. Das bestehende flächendeckende Netz der Präventionsangebote soll aufrechterhalten und gestärkt werden.
Gegenstand
Gefördert werden Suchtpräventionsfachkräfte der Verbände und Kommunen, die Betreuung suchtkranker und suchtgefährdeter Gefangener in den bayerischen Justizvollzugsanstalten durch externe Fachkräfte sowie Projekte und Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchtbekämpfung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie kommunale Gebietskörperschaften.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Ausgaben für Personal und je nach Gegenstand der Förderung auch Sachausgaben.
Art und Höhe
Im Rahmen einer Projektförderung werden Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (Pauschalen) gewährt.
Der Träger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Griebel, Frank - Sachgebietsleiter
Zimmer H 609
Telefon +49 (0)921 604-1905
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail frank.griebel@reg-ofr.bayern.de
Berufsanerkennung
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail Berufsanerkennungen@reg-ofr.bayern.de
Hartmann, Steffi
Pharmazierecht
Telefon +49 (0)921 604-1937
Fax +49 (0)921 604-41937
E-Mail steffi.hartmann@reg-ofr.bayern.de
Herr Bäte
Telefon +49 (0)921 604-1941
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail tierheime@reg-ofr.bayern.de
Herr Bäte
Förderung Geburtshilfe (Säule1 - Hebammen)
Telefon +49 (0)921 604-1941
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail geburtshilfe@reg-ofr.bayern.de
Hübschmann, Karin
Telefon +49 (0)921 604-1917
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail karin.hübschmann@reg-ofr.bayern.de
Jobst, Gabriele
Förderung Geburtshilfe (Säule1 - Hebammen)
Telefon +49 (0)921 604-1542
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail geburtshilfe@reg-ofr.bayern.de
Lebensmittel-/Tierschutzrecht
Telefon +49 (0)921 604-1939
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail lebensmittelueberwachung@reg-ofr.bayern.de
Lebensmittel-/Veterinärrecht
Telefon +49 (0)921 604-1917
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail lebensmittelueberwachung@reg-ofr.bayern.de
Pilc, Alexander
Förderung Geburtshilfe (Säule1 - Hebammen)
Telefon +49 (0)921 604-1942
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail geburtshilfe@reg-ofr.bayern.de
Pohl, Julia
Anerkennung ausl. Gesundheitsfachberufe
Telefon +49 (0)921 604-1561
Fax +49 (0)921 604-41561
E-Mail julia.pohl@reg-ofr.bayern.de
Reichel, Sebastian
Förderung Sucht- und AIDS-Prävention
Telefon +49 (0)921 604-1835
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail sebastian.reichel@reg-ofr.bayern.de
Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
Telefon +49 (0)921 604-0
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail Verdienstausfall-IfSG@reg-ofr.bayern.de
Simon, Robert Paul - Sachbearbeiter
Infektionsschutzrecht
Telefon +49 (0)921 604-1967
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail RobertPaul.Simon@reg-ofr.bayern.de
Söllner, Marina
Förderung Geburtshilfe (Säule2 - Defizitausgleich)
Telefon +49 (0)921 604-1947
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail geburtshilfe@reg-ofr.bayern.de
Weinkopf, Andrea
Anerkennung ausl. Gesundheitsfachberufe
Telefon +49 (0)921 604-1918
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail andrea.weinkopf@reg-ofr.bayern.de
Zeitler, Heike - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)921 604-1534
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mail heike.zeitler@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Ludwigstr. 20
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-41258
Haushaltsrechtliche Voraussetzungen sind:
- Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung durch Drittmittel/Eigenanteil durch den Träger
- Feststellung des herausragenden staatlichen Interesses an der Durchführung der Maßnahme durch die Förderbehörde.
Antragsstellung
Anträge sind bei der für den Ort der Maßnahme örtlich zuständigen Regierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Die Regierungen legen Anträge auf erstmalige Förderung nach fachlich-inhaltlicher und förderrechtlicher Prüfung dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Entscheidung vor. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Anträge auf erstmalige Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich können jederzeit gestellt werden.
Anträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen sind bis zum 1. Februar des Förderjahrs einzureichen. Später eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
- ggf. formlose Erklärung von Partnern der Maßnahme über die Art und den Umfang ihrer Beteiligung
keine