Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen

Das Dezernat 21 – Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen
führt Aufsicht über die Einhaltung staatlicher Arbeitsschutz- und Gefahrstoffvorschriften auf Baustellen und in Betrieben der Bauwirtschaft und des Garten- und Landschaftsbaus in Oberfranken und überwacht auch die Einhaltung der Vorschriften beim Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen. 

Auf Baustellen ist in Deutschland die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle auf dem Bau haben meist deutlich schwerere Folgen. Mit der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Baustellenverordnung sorgt die Gewerbeaufsicht für eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.

Neben der Umsetzung der Baustellenverordnung ist das Dezernat 21 auch für den Vollzug des Arbeitsschutzes in Betrieben für die Herstellung von keramischen Baumaterialien, Zement-, Kalk- und Gipserzeugnissen und für Unternehmen der Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen zuständig. Ziel ist es, das Leben und die Gesundheit der Menschen vor den Gefahren zu schützen, die bei der oder durch die Arbeit entstehen. Dies wird erreicht durch Beratung und Unterstützung der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen vor Ort.

Die Gewerbeaufsicht überwacht zudem den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz und stellt bei Feuerwerken und Pyrotechnik sicher, dass die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes eingehalten und die Vorschriften bei der Lagerung und dem Verkauf pyrotechnischer Gegenstände beachtet werden.