Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten
Das Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten übt die Rechtsaufsicht über die kreisfreien Städte und Landkreise in Oberfranken aus und befasst sich mit der finanziellen Förderung der Kommunen bei deren Bautätigkeit in vielen Bereichen (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser). Die Regierungen entscheiden zudem über Widersprüche und Beschwerden gegen Kommunalabgabenbescheide und sind Widerspruchsbehörde in Angelegenheiten der Kostenfreiheit des Schulweges. Das Sachgebiet wirkt bei der Durchführung der Gemeinde- und Landkreiswahlen mit.
- Betz, Martin
Telefon +49 (0)921 604-1724
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailmartin.betz@reg-ofr.bayern.de - Hartmann, Petra
Telefon +49 (0)921 604-1248
Fax +49 (0)921 604-41248
E-Mailpetra.hartmann@reg-ofr.bayern.de - Hartmann, Petra
Telefon +49 (0)921 604-1248
Fax +49 (0)921 604-41248
E-Mailpetra.hartmann@reg-ofr.bayern.de - Helbig, Armin - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)921 604-1239
Fax +49 (0)921 604-41239
E-Mailarmin.helbig@reg-ofr.bayern.de - Henfling, Christina
Telefon +49 (0)921 604-1826
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailchristina.henfling@reg-ofr.bayern.de - Herr Zapf
Telefon +49 (0)921 604-1610
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailpoststelle@reg-ofr.bayern.de - Horst, Andreas
Landkreise Bamberg, Coburg und Lichtenfels sowie kreisfreie Städte Bamberg und Coburg
Telefon +49 (0)921 604-1706
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailandreas.horst@reg-ofr.bayern.de - Hübsch, Norbert
Telefon +49 (0)921 604-1728
Fax +49 (0)921 604-41728
E-Mailnorbert.huebsch@reg-ofr.bayern.de - Langhammer, Franz
Telefon +49 (0)921 604-1247
Fax +49 (0)921 604-41247
E-Mailfranz.langhammer@reg-ofr.bayern.de - Liebig, Maren
Telefon +49 (0)921 604-1571
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailmaren.liebig@reg-ofr.bayern.de - Lingrön, Stefan
Telefon +49 (0)921 604-1350
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailstefan.lingroen@reg-ofr.bayern.de - N.N.
Telefon +49 (0)921 604-1239
Fax +49 (0)921 604-41239
E-Mailpoststelle@reg-ofr.bayern.de - Neukum, Rosalinde
Telefon +49 (0)921 604-1250
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailrosalinde.neukum@reg-ofr.bayern.de - Neukum, Rosalinde
Telefon +49 (0)921 604-1250
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailrosalinde.neukum@reg-ofr.bayern.de - Paech, Katrin
Telefon +49 (0)921 604-1726
Fax +49 (0)921 604-41726
E-Mailkatrin.paech@reg-ofr.bayern.de - Teufel, Barbara
Telefon +49 (0)921 604-1632
Fax +49 (0)921 604-41632
E-Mailbarbara.teufel@reg-ofr.bayern.de - Wickles, Vanessa
Landkreise Hof, Bayreuth, Forchheim, Kulmbach, Wunsiedel und Kronach sowie kreisfreie Städte Hof und Bayreuth
Telefon +49 (0)921 604-1251
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailvanessa.wickles@reg-ofr.bayern.de - Zapf, Norbert
Telefon +49 (0)921 604-1732
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailnorbert.zapf@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Oberfranken
- G
- Gemeinde- und Landkreiswahlen; Anfechtung eines Wahlergebnisses
- Gemeinde- und Landkreiswahlen; Wahlprüfung
- K
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen
- Kommunaler Finanzausgleich; Beantragung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Landkreise
- Kommunaler Finanzausgleich; Beantragung von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen für Städte und Gemeinden
- Kommunale Stiftungen; Rechtsaufsicht
- Kommunale Unternehmen; Anzeige von Entscheidungen der Kommune
- Kommunen; Rechtsaufsicht
- Krankenhausinvestitionen; Beantragung einer Förderung
- Kulturfonds Bayern; Beantragung einer Förderung
- Kur-, Luftkur- und Erholungsort; Beantragung einer Anerkennung
- L
- Leistungssport; Beantragung einer Betriebskostenförderung für eine Trainingsstätte für den Nachwuchsleistungssport
- Leistungssport; Beantragung einer Förderung für eine leistungssportliche Trainingseinrichtung
- Lokale Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes; Erstattung von Kosten für die Einrichtung und den Betrieb
- O
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung
- Öffentliche Schulgebäude und Schulsportanlagen; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen
- P
- Prüfungsbeamte bei staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter; Bestellung und Abberufung
- S
- Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau
- Sparkassen; Aufsicht
- Stiftung; Beantragung der Anerkennung
- Stiftung; Beantragung der Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte
- Stiftung; Beantragung einer Vertretungsbescheinigung
- Stiftungen; Rechtsaufsicht
- Stiftung; Mitteilung bei Änderung der Zusammensetzung der Organe
- Stiftungsverzeichnis; Beantragung der Änderung der Anschrift
- Straßenausbaubeiträge; Beantragung von Erstattungsleistungen
Weiterführende Informationen
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Sport und Schwimmen im Verein machen Spaß, fördern neue Freundschaften und stärken die Gesundheit. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich viele Kinder in Bayern deutlich weniger bewegt, haben weniger Sport gemacht oder konnten keine Schwimmkurse besuchen. Um dem entgegenzuwirken unterstützt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit gezielten Maßnahmen die Bewegungsförderung und hilft dadurch auch den Sportvereinen bei der Neu- und Rückgewinnung von Kindern.
Mach mit – Sei fit! Gutschein für eine Sportvereinsmitgliedschaft
Die Bayerische Staatsregierung übernimmt den Jahresbeitrag für alle bayerischen Grundschulkinder des Schuljahres 2021/2022 bei einem Neueintritt in einen (gemeinnützigen) Sportverein von 30 Euro pro Kind. Zum ersten Schultag bekommt hierzu jedes Grundschulkind (Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4) einen Gutschein zur Jahresmitgliedschaft in einem bayerischen Sportverein ausgehändigt.
Eckpunkte Programm Vereinsjahresmitgliedschaften
Antragsvordruck Vereinsjahresmitgliedschaften
Mach mit – Tauch auf! Gutschein für einen Schwimmkurs
Da coronabedingt die Schwimmlernkurse ausgefallen sind, möchte die Staatsregierung die Schwimmfähigkeit der Kinder wirkungsvoll unterstützen. Zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag erhalten daher Erstklässlerinnen/Erstklässler und Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2021/2022 einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“.
Eckpunkte Programm Schwimmförderung
Weiterführende Links
Informationsflyer Bewegungsförderung für Kinder in Bayern
Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Ansprechpartnerin
Katrin Paech
Sachgebiet 12
Tel.: 0921/604-1726
Fax: 0921/604-41726
katrin.paech@reg-ofr.bayern.de
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Beitrags- und Gebührenbescheide (KAG)
Die Regierung ist Widerspruchsbehörde bei Beitrags- und Gebührenbescheiden der kreisfreien Städte Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) (z. B. Beiträge und Gebühren für Entwässerung/Kanal und Wasserversorgung, Straßenausbaubeitrag, Straßenreinigungsgebühren, Bestattungsgebühren).
Nicht hierunter fallen Erschließungsbeiträge, Straßensondernutzungsgebühren und Abfallgebühren.
Steuerbescheide
Ebenso ist die Regierung Widerspruchsbehörde bei Steuerbescheiden der kreisfreien Städte Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof (z.B. Gewerbe-, Grund-, Hundesteuer).
Für Sie zuständig
Norbert Zapf
Sachgebiet 12
Tel.: 0921/604-1732
Fax: 0921/604-41258
Norbert ZapfRechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Abfallrecht; Vollzug
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
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Widersprüche
Die Regierung ist Widerspruchsbehörde in Angelegenheiten der Kostenfreiheit des Schulweges bzw. Schülerbeförderung zu öffentlichen und staatlich anerkannten Schulen.
Für Sie zuständig
Maren Liebig
Sachgebiet 12
Tel.: 0921/604-1571
Fax: 0921/604-41258
Maren LiebigRechtsgrundlagen
Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKfrG)
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Die Notwendigkeit interkommunaler Zusammenarbeit
Sinkende Bevölkerungszahlen, knappe Finanzen und wachsende Anforderungen: Wie können Kommunen ihren Bürgern auch zukünftig modernen Service und ortsnahe Leistungen in bezahlbarer Weise bieten? Interkommunale Zusammenarbeit ist hier ein Lösungsansatz, den bereits viele Kommunen verfolgen. Arbeiten mehrere Gemeinden zusammen, so können sie vorhandene Kompetenzen und Einrichtungen gemeinsam kostensparend nutzen und zugleich das Selbstverwaltungsrecht stärken.
Rechtliche Grundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit
Die Kommunen genießen bei der Organisation ihrer Zusammenarbeit grundsätzlich Wahlfreiheit. Sie dürfen sich sowohl der Organisationsformen des öffentlichen als auch des privaten Rechts bedienen.
Im öffentlichen Recht enthält insbesondere das KommZG eine Vielzahl von Instrumenten, mit denen die Zusammenarbeit unter den Gemeinden einen Rahmen erhalten kann. Genannt seien an dieser Stelle die Arbeitsgemeinschaft, die Zweckvereinbarung, der Zweckverband sowie das gemeinsame Kommunalunternehmen. Hinzu tritt das Zivilrecht, dessen Rechtsformen ebenfalls für Kooperationen genutzt werden können, wie etwa durch Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eines Vereins. Die Palette reicht also von ganz losen Formen etwa als Gesprächskreis, über den Kooperationsvertrag bis hin zu rechtlich verfestigten Alternativen wie einem Zweckverband oder einem Planungsverband.
Welche Form die Gemeinden letztlich wählen, liegt in ihrem Ermessen und muss den konkreten Erfordernissen der Zusammenarbeit angepasst sein.
Tätigkeitsfelder der interkommunalen Zusammenarbeit
Denkbare Tätigkeitsfelder für die interkommunale Zusammenarbeit sind unter anderem der Bereich der Standesämter, gemeinsamer Bauhof, Einkaufskooperationen, Beschaffung von Dienstleistungen, Personal-, Steuer- und Kassenwesen, Feuerwehr, Flächenmanagement, Verkehrsüberwachung, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, Breitbandversorgung.
Praxisbeispiele erfolgreicher interkommunaler Zusammenarbeit
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration wurde eine Kooperationsdatenbank mit Best-practice-Beispielen aus ganz Bayern eingerichtet, die als Anregung für eigene Kooperationsprojekte dienen soll. Weitere Informationen zur interkommunalen Zusammenarbeit finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten des StMI.
Förderung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat zur Interkommunalen Zusammenarbeit ein Förderprogramm beschlossen, das vom 01. Januar 2019 – 31. Dezember 2021 gilt.
Das Antragsformular sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Seite Interkommunale Zusammenarbeit; Beantragung einer Förderung.Für Sie zuständig
Armin Helbig
Sachgebiet 12
Tel.: 0921/604-1239
Fax: 0921/604-41258
Armin HelbigStefan Krug
Bereichsleiter 1
Tel.: 0921/604-1324
Fax: 0921/604-41258
Stefan Krug